Aktuelle Diskussionen

Begriffsbestimmung KI

Es ist aktuell nicht einfach KI konkret zu bestimmen und hierbei müssen Unternehmen zunächst Ihre eigene Abgrenzung und Definition finden. In dessen Rahmen gibt es bereits einige Beispiele von OECD bis zum AI Act.

Kleine Zusammenfassung gibt es hier: LINK

Urheberrecht

Das Urheberrecht ist ein Rechtsgebiet, das die schöpferischen Leistungen von Menschen anerkennt und schützt. Es gewährt den Urhebern das ausschließliche Recht, ihre Werke zu nutzen und zu verwerten, und sichert ihnen eine angemessene Vergütung zu. Das Urheberrecht setzt jedoch voraus, dass ein Werk eine persönliche geistige Schöpfung des Urhebers ist, die einen gewissen Grad an Originalität und Individualität aufweist.

KI-generierte Werke stellen diese Voraussetzung in Frage, da sie nicht von einem menschlichen Urheber stammen, sondern von einer Maschine, die auf der Grundlage von Algorithmen und Daten arbeitet. Es ist daher fraglich, ob KI-generierte Werke überhaupt urheberrechtlich schutzfähig sind, und wenn ja, wer als Urheber gilt. Mögliche Kandidaten sind der Entwickler der KI, der Nutzer der KI, der Anbieter der Daten oder die KI selbst. Jede dieser Optionen wirft jedoch rechtliche und ethische Probleme auf, die einer klaren und einheitlichen Lösung bedürfen.

  • Den Urheberschutz für KI-generierte Werke ausschließen und stattdessen andere Rechtsinstrumente wie das Wettbewerbsrecht, das Markenrecht oder das Datenschutzrecht anwenden.
  • Den Urheberschutz für KI-generierte Werke anerkennen und den menschlichen Akteur, der die maßgebliche schöpferische Kontrolle über die KI ausübt, als Urheber bestimmen.
  • Den Urheberschutz für KI-generierte Werke anerkennen und die KI selbst als Urheber ansehen, sofern sie über eine gewisse Autonomie und Kreativität verfügt.
  • Den Urheberschutz für KI-generierte Werke anerkennen und einen neuen Rechtsstatus für KI schaffen, der ihr bestimmte Rechte und Pflichten zuweist.

Fragestellung 1: Wer ist Urheber/Schöpfer der Ergebnisse von LLMs?

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Fragestellung 2: Darf man mit Urheberrecht geschützten Material LLMs trainieren?

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Datenschutz

Datenschutz und künstliche Intelligenz sind keine Gegensätze, sondern können sich gegenseitig ergänzen und verstärken, wenn sie richtig gestaltet und angewendet werden. Ein hoher Datenschutzstandard kann das Vertrauen in KI fördern und zu einer verantwortungsvollen und menschenzentrierten Innovation beitragen.

Fragestellung 1: Personenbezogene Daten in LLMs

Fragestellung: Enthalten LLMs personenbezogene Daten

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Diskussionspapier des LDSB Hamburg: LDSB HamburgDokumentvorlage zur einheitlichen Gestaltung (datenschutz-hamburg.de)