Landesdatenschutz Bayern
„KI – eine Aufgabe der Datenschutzaufsicht?
Spätestens mit dem Marktstart des Großen Sprachmodells GPT-3.5 (via ‚ChatGPT‘) Ende 2022 sind Debatten über Chancen und Risiken „Künstlicher Intelligenz“ (KI) scheinbar allgegenwärtig – auch wenn die Disziplin bzw. Technologie an sich, und damit viele Datenschutzfragen, schon deutlich länger existieren. Durch die Bereitstellung sehr leistungsfähiger KI-Modelle ist damit die Nutzung von KI nicht mehr nur datenzentrierten Technologieunternehmen sondern mittels Web- oder Softwareschnittstelle nun für faktisch jedermann möglich. Mit dem Inkrafttreten der europäischen Verordnung über Künstliche Intelligenz am 1. August 2024 werden zudem die rechtlichen Rahmenbedingungen für Entscheidungen in Unternehmen und Institutionen, KI planvoll und nachhaltig zu nutzen zunehmend abschätzbar.
Anknüpfend an unseren gesetzlichen Sensibilisierungsauftrag erweitert das Landesamt für Datenschutzaufsicht daher sein Informationsangebot um eine neue Rubrik zu Datenschutz und Künstliche Intelligenz. Wir greifen damit Fragestellungen zur Anwendung der DS-GVO und anderer gesetzlicher Anforderungen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch KI-Technologien auf, die unabhängig von allen noch ausstehenden politischen Entscheidungen über Zuständigkeiten im Bereich der KI-Aufsicht auch künftig durch die Datenschutzaufsichtsbehörden zu beantworten bleiben werden.
Im Folgenden bieten wir zunächst vor allem Einstiegsinformationen, insbesondere einen ersten Überblick über ausgewählte Grundsatzfragen zu KI & Datenschutz. Für weitere Erläuterungen wird zudem auf verschiedene externe Papiere hingewiesen, auch wenn diese vielfach noch vorläufige Positionen und Diskussionsstände wiedergeben. Eigene Stellungnahmen des BayLDA zu einzelnen Themenkomplexen folgen im Zuge des Weiteren Ausbaus dieses Themenschwerpunkts.“
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